Trinkwasseruntersuchung 2023

Beim eigenen Gemeindewasser wurde die behördlich vorgesehene Wasseruntersuchung durchgeführt. Auch bei den Anlagen des Wasserverbandes (Fernwasser) wurden Wasseruntersuchungen mit Lokalaugenschein durch- geführt. 

Solche Untersuchungen müssen laut Trinkwasseruntersuchungsgesetz jährlich durchgeführt werden.

Parameter

Gemeindewasser

Fernwasser

Grenzwerte d. Trinkwasserverordnung

BGBl. 304/2001 (Richtzahl)

Färbung, Aussehen

farblos

farblos

Ohne anormale Veränderung und für den Verbraucher annehmbar

Geruch

ohne Besonderheiten

ohne Besonderheiten

Geschmack

nicht bestimmt

nicht bestimmt

Trübung

nicht bestimmt

nicht bestimmt

Gesamthärte

8,8

-

-

Carbonathärte

8,0

-

-

pH-Wert

7,38

8,15

6,5 – 9,5 pH

El. Leitfähigkeit bei 25 °C

282

98

2500 μS/cm

Temperatur

8,8

7,2

25

Ammonium

< 0,040

nicht bestimmt

0,500 mg/l


Keimzahl (22 °C, 72 h)

20

2

100

Keimzahl (37 °C, 48 h)

0

0

20

Escherichia-Coli (100 ml)

0

0

nicht nachweisbar

Coliforme Bakterien (100 ml)

1*

0

nicht nachweisbar

Enterokokken

0

0

nicht nachweisbar

Pseudomonas aeruginosa

0

nicht bestimmt

nicht nachweisbar


*Das an den Verbraucher abgegebene Wasser entstpricht laut Gutachten den im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften und kann ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit verwendet werden.