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€ 200,00 Pauschalförderung je neu errichtetes Wohnhaus für die Herstellung der Garagenzufahrt
Voraussetzung: Für die Liegenschaft muss ein Anliegerbeitrag nach der OÖ. Bauordnung entrichtet worden sein
Antragstellung beim Gemeindeamt: zum Zeitpunkt der Bezugnahme des Wohnhauses als Hauptwohnsitz
Förderungsform: Gutschein einzulösen bei einem Oeppinger Gewerbebetrieb. Beitrag der Gemeinde zur Sicherung der Nahversorgung.