Private Wasserversorgungsanlagen

Die Gemeinde Oepping fördert die Errichtung von privaten Wasserversorgungsanlagen mit
10 % der Errichtungskosten.

Voraussetzung:
- keine Anschlussmöglichkeit an gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage
- Trinkwassereignung

Antragstellung beim Gemeindeamt durch Vorlage der Belege und des Trinkwasseruntersuchungsbefundes

Form der Förderung: Geldbetrag


Landesförderung für Einzelwasserversorgungsanlagen in Streulagen:
siehe auch nachstehende Links (Land Oö. und Landwirtschaftskammer Oö.  [Förderungsrichtlinie (pdf-Datei)11Kb]   [Ansuchen (.pdf-Datei)37Kb])
       

Land OÖ. - Förderung von Einzelwasserversorgungsanlagen

Landwirtschaftskammer OÖ. (Weitere Erläuterungen zur Landesförderung)

Zuständig