Private Wasserversorgungsanlagen

Die Gemeinde Oepping fördert die Errichtung von privaten Wasserversorgungsanlagen mit
10 % der Errichtungskosten.

Voraussetzung:
- keine Anschlussmöglichkeit an gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage
- Trinkwassereignung

Antragstellung beim Gemeindeamt durch Vorlage der Belege und des Trinkwasseruntersuchungsbefundes

Form der Förderung: Geldbetrag


Zuständig