Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

Aushängezeitraum: 16.04.2024 - 10.06.2024

Anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 wird gemäß § 39 Abs. 2 der Europawahlordnung - EuWO, BGBI. Nr. 117/1996, in der geltenden Fassung, verlautbart:

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