Kundmachung Beschlüsse des Gemeinderates 11.12.2019

13.12.2019

K U N D M A C H U N G


Im Sinne des § 94 (6) der Oö. Gemeindeordnung 1990 werden nachstehend die in der Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2019 gefassten und die Öffentlichkeit berührenden Beschlüsse kundgemacht:

Auflassung einer Straße in Untergrünau: 

Der Gemeinderat hat eine Verordnung zur Auflassung einer öffentlichen Wegparzelle beim landwirtschaftlichen Anwesen Schörgenhuber (vlg. Dirnhofer) in Untergrünau beschlossen.  


Verordnung einer neuen Siedlungsstraße in Oepping: 

Für die Erschließung von Bauparzellen auf dem „Schneidergrund“ in Oepping hat der Gemeinderat für die neue Straße die Widmung für den Gemeingebrauch und die Einreihung als Gemeindestraße verordnet. 


Zuschlag auf die Freizeitwohnungspauschale:

Seit 2019 müssen die Gemeinden von Wohnungen, die nicht für einen Hauptwohnsitz verwendet werden, eine jährliche Freizeitwohnungspauschale in Höhe von € 72,00 für Wohnungen bis 50 m² und € 108,00 für Wohnungen über 50 m² einheben. 95 % der Gebühr ergeht an die Tourismusorganisationen des Landes OÖ. Die restlichen 5 % der Gebühr verbleiben als Verwaltungsaufwand bei den Gemeinden. Den Gemeinden steht es nun frei, einen Zuschlag auf diese Freizeitwohnungspauschale einzuheben, um auch von diesen Zweitwohnungsbesitzern einen adäquaten Abgabenertrag zu erhalten, um die allgemeinen Aufgaben der Gemeinde erfüllen zu können. 

Der Gemeinderat hat nun diesen Zuschlag beschlossen und zwar werden ab 01.01.2020 

  • für Wohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche sowie für Dauercamper jährlich € 108,00 (d.s. 150 % der Freizeitwohnungspauschale, 
  • für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche jährlich € 162,00 (d.s. 150 % der Freizeitwohnungspauschale 

als Zuschlag der Gemeinde vorgeschrieben werden. 


Steuern und Gebühren 2020: 

Abfallgebühren

Der Bezirksabfallverband hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 die Abfallgebühren um 2 % erhöht. Folgende Abfallgebührentarife gelten ab dem kommenden Jahr: 

Abfallabfuhrgebühr gem. Abfallgebührenordnung: 

Gebühr 2020 Betrag in Euro

inkl. 10 % Mwst.

Gebühr

2019

§ 2 (1) a)         80 l

148,50

146,00

§ 2 (1) b)         120 l

178,20

175,00

§ 2 (1) c)         240 l

312,40

306,00

§ 2 (1) d)         770 l

996,60

977,00

§ 2 (1) e)         1100 l

1.413,50

1.386,00

§ 2 (1) f)          Einpersonenhaushalte 80 l-Gefäß

104,50

102,00

§ 2 (1) g)         Zusätzl. 80 l-Gefäß - Extra Sack

5,00

5,00

§ 2 (1) h)         Zusätzl. 120 l-Tonne

7,50

7,50

§ 2 (1) i)          Zusätzl. 240 l-Tonne

24,03

23,54

§ 2 (1) j)          Zusätzl. 770 l-Container

76,66

75,15

§ 2 (1) k)         Zusätzl. 1100 l-Container

108,73

106,62


Gebühren für Wasser und Kanal

Der Gemeinderat hat sich bei der Gebührenfestsetzung für Wasser und Kanal wieder an den Mindestgebühren des Landes orientiert, wobei hier bei den Wasserbezugsgebühren die Preissteigerung des Fernwasserverbandes in Höhe von 0,10 Euro/m³ auf den Kubikmeterpreis aufgeschlagen werden musste. Für das Finanzjahr 2020 ergeben sich folgende Gebühren inkl. Mwst.: 

Wasserbezugsgebühr nach dem Verbrauch mit € 1,73   /m³ (2019: € 1,58 /m³)

Wasser - Anschlussgebühren:  14,98  pro m² der Bemessungsgrundlage (2019: € 14,77 /m²)

mindestens aber  € 2.247,30  je Berechnungsanteil (2019: € 2.215,40)

951,00  für unbebaute Grundstücke (2019: € 937,40)

Kanalbenützungsgebühr nach dem Verbrauch mit € 3,77  /m³ (2019: € 3,67 /m³)

Pauschale für unbewohnte Häuser mit € 110,95  jährlich (2019: € 108,77)

Bei zusätzlichem priv. Wasserbezug ohne Zähler mit €   28,36  pro Person u. Jahr (€ 27,80) 

Übernahme von Senkgrubeninhalten mit € 3,77  /m³ (2019: € 3,67 /m³)

Für Dachwässereinleitungen je bebauter Fläche:                                 

bis 100 m² mit € 0,70  /m² (2019: € 0,69 /m²)

von 101 – 200 m² mit € 0,52  /m² (2019: € 0,51 /m²) ab 201 m² mit € 0,34  /m² (2019: € 0,33 /m²)

Kanal - Anschlussgebühren: 29,59  pro m² der Bemessungsgrundlage (2019: € 29,20 /m²)

mindestens aber € 4.438,50  je Berechnungsanteil (2019: € 4.380,75)

1.532,00  für unbebaute Grundstücke (2019: € 1.510,00)


Flächenwidmungsplan-Änderung in Unterfischbach (Grundsatzbeschluss): 

Beim KFZ-Servicebetrieb in Unterfischbach soll das östlich des Betriebes gelegene Grundstück Nr. 1959/4, KG Götzendorf im Ausmaß von 640 m² von Grünland in gemischtes Baugebiet (MB) umgewidmet werden. Es ist beabsichtigt dort weitere Abstellflächen für KFZ herzustellen bzw. soll dort auch eine Gartenhütte errichtet werden. Der Gemeinderat hat einstimmig die Einleitung des Änderungsverfahrens beschlossen. 


Voranschlag 2020: 

Erstmals wurde ein Voranschlag nach der neuen VRV 2015 erstellt und stehen im Finanzierungshaushalt den Einzahlungen von 3.105.400 Euro Auszahlungen von 3.184.800 Euro gegenüber. Durch Zuführung einer zweckgebundenen Rücklage für eine Sondertilgung eines Kanalbaudarlehens kann dieser Abgang aber bedeckt werden und es ergibt sich hier eigentlich ein positiver Saldo von 1.600 Euro. Im Ergebnishaushalt beträgt der Abgang 194.000 Euro und ist dieser aufgrund der durch die neue VRV erforderlichen Anlagenabschreibung entstanden. Mittelfristig ist aber in den nächsten 5 Jahren auch hier das Nettoergebnis ausgeglichen bzw. wird wieder positiv. Weiters weist die Gemeinde in der ersten Eröffnungsbilanz ein Nettovermögen von 14.827.470,38 Euro aus und so liegt in der Gemeindegebarung ein nachhaltiges Haushaltgleichgewicht vor. 

Mit dem Voranschlag wurde auch ein mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2020 – 2024 beschlossen und es wurde auch eine entsprechende Prioritäten-Reihung der Vorhaben vorgenommen.

Der Bürgermeister:

Thomas Bogner


Anschlag:     13.12.2019

Abnahme:     30.12.2019