Garagenzufahrten Förderung

 € 200,00 Pauschalförderung  je neu errichtetes Wohnhaus für die Herstellung der Garagenzufahrt

Voraussetzung: Für die Liegenschaft muss ein Anliegerbeitrag nach der OÖ. Bauordnung entrichtet worden sein

Antragstellung beim Gemeindeamt: zum Zeitpunkt der Bezugnahme des Wohnhauses als Hauptwohnsitz

Förderungsform: Gutschein einzulösen bei einem Oeppinger Gewerbebetrieb. Beitrag der Gemeinde zur Sicherung der Nahversorgung.

Zuständig