Wer wird gefördert?
Eltern von Schulanfängern
Was wird gefördert?
Der erstmalige Eintritt in die Pflichtschule
Wie wird gefördert?
80,00 Euro je Kind
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.
- Wohnsitz in Oberösterreich
Abwicklung/Antragstellung:
Der Antrag ist mittels Formular an das Präsidium - Familienreferat des Amtes der OÖ. Landesregierung zu richten.
Bitte mitbringen:
- Nachweis über das gesamte Familieneinkommen (Jahreslohnzettel vom Vorjahr, Karenzgeldbestätigung, Einheitswertbescheid)
- Geburtsurkunde Kind
- Ausländer: Reisepässe der Eltern, Arbeitsbewilligungen