Familienzuschuss

Wer wird gefördert?
Eltern von Schulanfängern

Was wird gefördert?
Der erstmalige Eintritt in die Pflichtschule

Wie wird gefördert?
80,00 Euro je Kind

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden   Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.
- Wohnsitz in Oberösterreich

Abwicklung/Antragstellung:
Der Antrag ist mittels Formular an das Präsidium - Familienreferat des Amtes der OÖ. Landesregierung zu richten.

Bitte mitbringen:
-
Nachweis über das gesamte Familieneinkommen (Jahreslohnzettel vom Vorjahr, Karenzgeldbestätigung,        Einheitswertbescheid)
- Geburtsurkunde Kind
- Ausländer: Reisepässe der Eltern, Arbeitsbewilligungen

Zuständig