Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis

  • Geburtenbuchabschrift (nicht älter als 6 Monate)

  • Staatsbürgerschaftsnachweis,

  • Heiratsurkunden von Vorehen

  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades

  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)

  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder

  • Meldenachweise

  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)

  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (zwischen 16 und 18 Jahren)

  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 42,-- und € 65,--, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.

Zuständig