Gemeindeförderung für energiesparende Maßnahmen

Die Gemeinde Oepping fördert den...


a) Einbau von Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien

     - Solaranlage

     - Hackschnitzelanlage

     - Pelletsheizung

     - Stromspeicher, Erhöhung der Tragfähigkeit bestehender Dächer (PV)

     - Wärmepumpe mit Tankentsorung

 -Stückgutspezialkessel



Förderung in der Höhe von 10 % der Landesförderung, mit höchstens jedoch € 200,00 je Maßnahme.


Die Gemeindeförderung ist mit € 2.000,00 jährlich begrenzt.


Die Einzelförderungen werden mit 10 % der Landesförderung, maximal € 200,00 je Maßnahme bzw. Antrag limitiert. Bei Überschreitung der jährlichen zur Verfügung stehenden Mittel verringert sich die errechnete Einzelförderung um den sich ergebenden Prozentsatz.


Grundsätzlich wird für eine Maßnahme eine Förderung nur gewährt, wenn auch eine Landesförderung gegeben wurde. (ist auch als Nachweis für die Beantragung der Gemeindeförderung zu erbringen).


Die Förderung wird nur für Anlagen oder Gebäude, die nach dem 1. Jänner 2009 errichtet werden, gewährt.

Zu erbringende Nachweise: 

- Förderungszusicherung v. Land

- Rechnungskopie

 

       

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Zuständig