Bürgerbeteiligungsverfahren

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KU N D M A C H U N G

Die Gemeinde Oepping beabsichtigt das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1 und den rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 3 im Bereich des Ortes Unterfischbach zu ändern (ÖEK-Änderung Nr. 1,7 u. FlwPl.-Änderung Nr. 3,23).

 

Die Änderung betrifft die Umwidmung des südlichen Teiles des Grundstückes Nr. 1959/2, KG. Götzendorf (Bauland/Dorfgebiet), im Ausmaß von ca. 450 m² und des südlich daran anschließenden Grundstückes Nr. 1959/1, KG Götzendorf (Grünland), im Ausmaß von 556 m² des Besitzers Gerhard Berger, 4151 Oepping, Unterfischbach 12, in „Bauland/MB – eingeschränktes gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung“ zum Zwecke der Bebauung, insbesondere zum Zwecke der Errichtung einer Kfz-Servicestation.

 

Gemäß § 33 Abs. 2 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. 114/1993, i.d.g.F., wird dies durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, bis 27. November 2012 seine Planungsinteressen, Anregungen oder Einwände dem Gemeindeamt schriftlich bekannt geben kann.

 

Die Entwürfe können während der Amtsstunden beim Gemeindeamt eingesehen werden.

29.10.2012