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Aushängezeitraum: 06.03.2025 - 20.03.2025
(Anberaumung einer Bauverhandlung)Die Gemeinde Oepping hat um Erteilung der Baubewilligung für das im Bauplan des Planverfassers Architekt DI Christoph Wenter, Michlbauernweg 12a, 4040 Linz vom 04.02.2025 Zl 294c.401dargestellte und in der Baubeschreibung näher umschriebene BauvorhabenKindergarten Oepping: Einbau einer Krabbelstube (ehemalige Garage Bauhof)auf dem Grundstück Nr. 4272/4, KG Oepping (47317) angesucht.Über dieses Bauansuchen wird gemäß § 32 O.ö. BauO 1994 LGBl. 66/1994 idF. LGBl. 34/2013 die mit einem Ortsaugenschein an Ort und Stelle verbundene mündliche Bauverhandlungfür Donnerstag 20. März 2025, um 09:30 Uhr mit der Zusammenkunft der Beteiligten beim Gemeindeamt Oepping anberaumt.Der Bauplan und die Baubeschreibung liegen bis zum Verhandlungstag zur Einsichtnahme während der Amtsstunden beim hiesigen Gemeindeamt auf.Die Beteiligten werden eingeladen, zur Bauverhandlung persönlich zu erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten, eigenberechtigten Vertreter zu entsenden.Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen – zB Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise – nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.Als sonst Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekanntgeben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Der Bürgermeister Thomas Bogner, ehDiese Verständigung ergeht an:Öffentliche Bekanntmachung durch AnschlagAn die geladenen Nachbarn