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Aushängezeitraum: 10.06.2024 - 24.06.2024
K U N D M A C H U N GGemäß § 5 (3) des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, BGBl. 256/1990 wird in der Zeit vom 10.06.2024 bis 24.06.2024 kundgemacht, dass das Verzeichnis der vom Bürgermeister in öffentlicher Amtshandlung am 10.06.2024 durch ein automationsunterstütztes Datenprogramm ermittelten geschworenen- und schöffenberechtigten Personen für die Jahre 2025 und 2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.Jedermann kann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt des Geschworenen und Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise bei Zutreffen der Voraussetzungen nach § 4 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990 einen Antrag auf Befreiung vom Geschworenen- und Schöffenamt einbringen.Der Bürgermeister:Thomas Bogner, eh