Koma trinken - Eltern tragen Mitverantwortung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

In den vergangenen Wochen haben sich die Fälle von exzessiv trinkenden Jugendlichen in Österreich gehäuft. Das Thema „Koma-Trinken“ war in allen Medien. Was die wenigsten Eltern wissen: Durch das  Jugendschutzgesetz tragen Eltern Mitverantwortung für ihre minderjährigen Kinder, wenn sich diese bis zur Bewusstlosigkeit betrinken.

Wie immer wurden von Politik und Medien auch allerlei brauchbare (und auch unbrauchbare) Vorschläge artikuliert, wie man dem Problem Herr werden könnte. Aus Sicht der Gemeinde ist dazu folgendes festzuhalten: Wir werden – wenn das notwendig ist – bei Dorf- und Zeltfesten eine Reihe von Maßnahmen setzen und den Veranstaltern Auflagen erteilen. Dies reicht von der Kennzeichnung minderjähriger Jugendlicher durch farbige Armbänder bis hin zu einem völligen Zutrittsverbot für Jugendliche zu solchen Festen. In Absprache mit Polizei und Bezirkshauptmannschaft sind auch weit schärfere Maßnahmen möglich.

Eltern sind für ihre Kinder voll haftbar

Tatsache ist aber, dass all diese Maßnahmen keinen Erfolg haben werden, wenn wir nicht auf die Unterstützung der Eltern zählen können. Erziehungsarbeit und Aufsichtspflicht kann den Eltern niemand abnehmen. Dazu kommt, dass viele der jüngst bekannt gewordenen Exzesse in privatem Rahmen begonnen oder stattgefunden haben. Auch beim vielfach stattfindendem „Saufen in einem Park“ oder an anderen öffentlichen Plätzen greifen Sicherheitsmaßnahmen der Behörden nicht.

Vielen Eltern scheint darüber hinaus nicht klar zu sein, dass sie für die Handlungen ihrer minderjährigen Kinder im Sinne des Jugendschutzgesetzes voll verantwortlich und haftbar sind. Übermäßiger Alkoholkonsum ist – egal ob in privatem oder öffentlichem Rahmen – ist kein Kavaliersdelikt. Wenn minderjährige Jugendliche mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht werden müssen, weil sie so betrunken sind, dann ist dies eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern.

Intensive Gespräche mit den Kindern führen

Was können Eltern nun konkret tun? Vielfach bringen Jugendliche große Mengen schwerer Alkoholika selbst auf diverse Feste mit bzw. schmuggeln sie hinein. Vergewissern Sie sich, dass ihre Kinder das Haus nicht mit einem Rucksack voller schwerer Alkoholika verlassen oder diese im nächstbesten Supermarkt einkaufen, bevor sie zu Veranstaltungen gehen. Führen Sie intensive Gespräche mit ihren Kindern, in denen Sie sie auf die gesundheitlichen und auch strafrechtlichen Folgen des „Koma-Trinkens“ hinweisen. Vereinbaren sie mit ihren Kindern beim Besuch von Veranstaltungen fixe Uhrzeiten, zu denen sie zu Hause sein müssen bzw. abgeholt werden. Führen sie diese Gespräche mit ihren Kindern auch dann, wenn sie fest der Meinung sind, dass „meine Kinder sowas nie machen würden“. Die jüngsten Erfahrungen zeigen: In den meisten Fällen fielen die Eltern aus allen Wolken, weil sie eben dachten, dass ihre Kinder so etwas nie tun würden.

Helfen Sie mit und tragen Sie dazu bei, dass es in unserer Gemeinde NICHT zu solchen Vorfällen kommen kann, dass wir weiterhin fröhlich und problemlos unsere schönen Feste im Sommer feiern können.

29.06.2007