Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
- Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis)
- Wenn die Geburt nicht im Inland beurkundet oder eingetragen ist: eine einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entsprechende Urkunde
- Die Geburtsurkunde, wenn die Geburt im Inland erfolgt ist, zwecks allfälliger Nacherfassung im Zentralen Personenstandsregister (ZPR)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit oder Eintrag im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister
- Wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt: den Nachweis des Hauptwohnsitzes
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade und auf Verlangen weitere Urkunden oder Nachweise
Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren, zusätzlich:
- Heiratsurkunde(n) der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
- Scheidungsurkunde oder Nachweis der Aufhebung oder Nichtigerklärung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft/en
- Allenfalls Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners
- Allenfalls Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
- Im Falle einer ausländischen Entscheidung über die Auflösung oder Nichtigerklärung: Die mit der Rechtskraftbestätigung versehene gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung, sofern nicht die Brüssel II b-Verordnung anwendbar ist.
Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben; zusätzlich: