Eheschließung

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:

  •  Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis)
  • Wenn die Geburt nicht im Inland beurkundet oder eingetragen ist: eine einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entsprechende Urkunde
  • Die Geburtsurkunde, wenn die Geburt im Inland erfolgt ist, zwecks allfälliger Nacherfassung im Zentralen Personenstandsregister (ZPR)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit oder Eintrag im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister
  • Wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt: den Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade und auf Verlangen weitere Urkunden oder Nachweise

Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren, zusätzlich:

  • Heiratsurkunde(n) der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
  • Scheidungsurkunde oder Nachweis der Aufhebung oder Nichtigerklärung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft/en
  • Allenfalls Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners
  • Allenfalls Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
  • Im Falle einer ausländischen Entscheidung über die Auflösung oder Nichtigerklärung: Die mit der Rechtskraftbestätigung versehene gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung, sofern nicht die Brüssel II b-Verordnung anwendbar ist.

Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben; zusätzlich:


Zuständig