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Neues Hundehaltegesetz ab 1. Dezember.
Am 19. September 2024 wurde vom Oö. Landtag das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 (OÖ. HHG 2024), welches mit 1. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, beschlossen.
Die Gemeinde Oepping möchte die Hundebesitzer:innen über die wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen informieren und weitere Informationsmöglichkeiten bekanntgeben.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen in Oberösterreich gilt ein Hund als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Hundehalter großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren (gilt für Hundeanmeldungen ab dem 1. Dezember 2024).
Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und Kreuzungen unter den erwähnten Rassen gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Dies gilt unabhängig von der Größe und des Gewichts des Hundes.
Auffällig ist ein Hund, bei dem auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährungspotential für Menschen und andere Tiere ausgegangen werden kann. Im Oö. Hundehaltegesetz 2024 ist geregelt, dass ein Hund jedenfalls als auffällig gilt, wenn:
Generell gelten für "Große Hunde" und "Spezielle Hunde" folgende Fristen:
„Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, die dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.“ Dies bedeutet, dass Hundehalter verpflichtet sind, immer Hundekotbeutel beim Spaziergang mitzuführen und diese auch zu verwenden. Wird diese Bestimmung nicht eingehalten, sieht das Oö. Hundehaltegesetz 2024 gemäß § 21 Verwaltungsstrafen vor. An folgenden Orten befinden sich Spender mit Hundekotbeuteln:
Wir hoffen damit unseren Hundebesitzer:innen das Entfernen des Hundekotes zu erleichtern und liegenbleibendem Kot entgegenzuwirken! DANKE für die Entsorgung der Beutel in den Abfallkörben, denn die Wiese ist kein Hundeklo!
Das Land Oberösterreich stellt für alle Hundehalter Oberösterreich eine leicht verständliche Informationswebsite zum Thema „Hundehaltung und neues Oö. Hundehaltegesetz 2024“ zur Verfügung. Die Website findet man unter www.hundehaltung-ooe.at
Formular_Hundeanmeldung.pdf herunterladen (0.07 MB)
Infoblatt_Auffällige_Hunde[1].pdf herunterladen (0.02 MB)
Infoblatt_Gro_e_Hunde[1].pdf herunterladen (0.02 MB)
Infoblatt_Hunde_spezieller_Rassen[1].pdf herunterladen (0.02 MB)
10.12.2024 07:34