Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
- Amtliche Lichtbildausweise der Eltern des Kindes
- Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
- Verheiratete Eltern: Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern des Kindes
- Bei Wohnsitz im Ausland: Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern
- Eventuell Scheidungsurkunde mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe (diese erhalten Sie beim Scheidungsgericht) bzw. Heiratsurkunde der letzten Ehe und Sterbeurkunde des Ehegatten
- Eventuell Partnerschaftsurkunde
- Eventuell Nachweis akademischer Grade der Eltern des Kindes
- Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
- Eventuell Bescheid über Namensänderung
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.