Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Amtliche Lichtbildausweise der Eltern des Kindes
  • Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
  • Verheiratete Eltern: Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern des Kindes
  • Bei Wohnsitz im Ausland: Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern
  • Eventuell Scheidungsurkunde mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe (diese erhalten Sie beim Scheidungsgericht) bzw. Heiratsurkunde der letzten Ehe und Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Eventuell Partnerschaftsurkunde
  • Eventuell Nachweis akademischer Grade der Eltern des Kindes
  • Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • Eventuell Bescheid über Namensänderung 

Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

Zuständig

Formulare