Aktuelle Informationen zum Coronavirus COVID-19 (Stand 28.04.2020)

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Öffentlicher Raum:

Ab 1. Mai gilt: 

  • Ausgangsbeschränkungen laufen mit 30. April aus.
  • Generell gilt: Der Mindestabstand von einem Meter ist zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, einzuhalten.
  • Treffen mit maximal 10 Personen sind erlaubt, sofern der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.
  • Bei Begräbnissen gilt eine begrenzte Personenzahl: maximal 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Diese Regelungen gelten vorerst bis Ende Juni und werden laufend evaluiert.

Gastronomie:

Ab 15. Mai gilt: 

  • Gastronomiebetriebe dürfen bis 23:00 Uhr geöffnet haben.
  • Je Tisch können maximal 4 Erwachsene mit ihren Kindern sitzen.
  • Zu anderen Tischen und Gästen gilt ein Mindestabstand von einem Meter.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Kontakt zu Gästen haben, tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Gäste am Tisch müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Tischreservierungen sind vorab zu tätigen.
  • Keine freie Platzwahl

Tourismus:

Ab 29. Mai gilt: 

  • Beherbergungsbetriebe und Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen.
  • Schwimmbäder und Freizeitanlagen können öffnen.
  • Tierparks dürfen ihre Outdoor-Bereiche unter Einhaltung des Mindestabstands bereits am 15. Mai öffnen.

Bildungsbereich:

  • Stufenweise Öffnung der Schulen in 3 Etappen: 
  • Etappe 1 ab 4. Mai: Schülerinnen und Schüler der Maturaklassen sowie (Lehr-) Abschlussklassen kehren in die Schulen zurück.
  • Etappe 2 ab 18. Mai: Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler nehmen den Unterricht wieder auf. Umfasst werden alle Klassen in: Volksschulen, Neuen Mittelschulen, AHS Unterstufe, Sonderschulen, Deutschförderklassen

    • Etappe 3 ab 3. Juni: Schülerinnen und Schüler der weiteren Schulstufen können in den Schulbetrieb zurückkehren. Betrifft alle weiteren Klassen in der Sekundarstufe II und alle Klassen der Polytechnischen Schule.
        
  • Vorgehensweise bei der Matura 2020: 
    • 3 schriftliche Klausuren
    • keine mündliche Matura
    • eine Kompensationsprüfung
    • optionale Präsentation der Vorwissenschaftlichen Arbeit
    • Einfließen der Leistung der Abschlussklasse in eine Gesamtbeurteilung
  • Empfehlung für den Kindergarten: 
    • Bevor es in den Familien zu einer Überforderung, aus persönlichen und beruflichen Gründen kommt, wird empfohlen, den Kindern den Besuch in einer Betreuung zu ermöglichen. Insbesondere sollten folgende Kinder ab dem 18. Mai 2020 wieder die Kindergärten besuchen:
    • 5-jährige Kinder, die das letzte verpflichtende Kindergartenjahr vor Schuleintritt absolvieren
    • 3- bis 4-jährige Kinder, die einen Sprachförderbedarf aufweisen

Veranstaltungen:

  • Öffentliche Gottesdienste dürfen ab 15. Mai wieder stattfinden, allerdings unter strengen Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen 
    • Beschränkte Teilnehmerzahl, je nach Größe des Gotteshauses: Berechnung 10m² der Gesamtfläche pro Teilnehmer
    • Mindestabstand von zwei Metern für Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
    • Tragen von Mund-Nasen-Schutz (außer Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr)
    • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Türgriffen und anderen Flächen, die häufig berührt werden
  • Publikumsdichte Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze (zB. Großveranstaltungen) sind vorerst bis 31. August nicht erlaubt.

Sportstätten & Sportveranstaltungen:

  • Ab 20.04. dürfen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, Einkünfte daraus erzielen und an international hochklassigen Wettkämpfen teilnehmen, Sportstätten unter Einhaltung größerer Mindestabstände & Sicherheitsvorschriften benutzen
  • Ab 01.05. werden ausgewählte Outdoor-Sportstätten für Hobby-Sportlerinnen und Hobby-Sportler geöffnet. Das bezieht sich auf Sportarten, deren sportartspezifische Ausübung die Einhaltung der Abstandsregel gewährleistet 
    • Dazu zählen ua. Golfplätze, Tennis-, Leichtathletik-, Pferde- und Flugsportanlagen, aber auch Schießstände und Anlagen für Bogenschießen.


Öffentlicher Dienst:

  • Ab 15. Mai ist der Parteienverkehr in öffentlichen Ämtern wieder möglich.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten können, sollen dies auch weiterhin tun.

Ausweitung der Verpflichtung für einen Mund-Nasen-Schutz:

  • Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend für alle Angestellten und auch für alle Kundinnen und Kunden im Supermarkt 
    • Dieser wird beim Eingang jeder Person, die einkaufen geht, übergeben
  • Neben den Supermärkten wird diese seit 14. April in allen Geschäften gelten, die geöffnet sind.
  • Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es ab 14. April eine Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken.
  • Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden.
  • Beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln sollte ein Mund-Nasen-Schutzu verwendet werden und keine Maske mit Ventil. Masken mit Ventil (wo die verbrauchte Atemluft ausgeblasen wird) sind NICHT für den Fremdschutz tauglich.
  • Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
  • Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.
  • wichtigster Schutz vor Infektion ist nach wie vor: mindestens 1m Abstand halten!
  • das gilt selbstverständlich auch weiterhin – auch zwischen allen Personen in einem Geschäftslokal

Quelle und weitere Informationen: https://www.oesterreich.gv.at/







08.05.2020