Aktuelle Informationen zum Coronavirus COVID-19 (Stand 23.03.2020)

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Als Ergänzung zu den vom Freitag den 13. März 2020 veröffentlichen Informationen zum Coronavirus COVID-19 gilt es folgendes zu beachten:

  • Die Notmaßnahmen zur Bekämpfung vom SARS-COV-2 (COVID-19) wurden bis zum 13.04.2020 verlängert. Um die Ausbreitung des CORONA-Virus einzudämmen, war es notwendig, die Ausgangsbeschränkungen zu verlängern (Änderung der Verordnung gemäß § 2 Ziff. 1 des COVID-19 Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 108/2020).
  • Unsicherheit gab es in den vergangenen Tagen in jenen Familien, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben. Es wurde aber jetzt klargestellt, dass die bereits geltende Verordnung, BGBl. II Nr. 96/2020,  Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, den Kontakt zwischen Kindern und getrennt lebenden Elternteilen zulasse.
  • Viele Menschen fühlen sich durch die nun getroffenen Ausgangsbeschränkungen belastet. Um sich über Sorgen, Ängste und Unsicherheiten auszutauschen, gibt es ab sofort den Notrufdienst 142 der Telefonseelsorge OÖ.
  • Die Pflegehotline zur Beratung über Angebote und Dienstleistungen im Bereich der Altenbetreuung und Pflege steht auf Grund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus für Angehörige zur Verfügung.
    Unter der kostenlosen Telefonnummer 051/775 775 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
    * Montag bis Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr und
    * Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr
  • Änderung der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 110/2020:
    Postdienstanbieter und bestimmte Postgeschäftsstellen in Gemeinden sind vom Betretungsverbot für den Kundenbereich von Betriebsstätten ausgenommen.
  • Änderung der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 112/2020:
    Die Öffnungszeiten für Drogerien und Drogeriemärkte, für den Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, für den Verkauf von Tierfutter, für den Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten sowie für den Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie Gartenbaubetrieb und Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter- und Düngemittel werden für Werktage von 07:40 Uhr bis längstens 19:00 Uhr festgelegt. Restriktivere Öffnungszeitenregeln aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
  • Die Öffnungszeiten für den Lebensmittelhandel und für den bäuerlichen Direktvermarkter werden an Werktagen von 07:40 Uhr bis längstens 19:00 Uhr festgelegt, sofern es sich nicht um eine Verkaufsstelle von Lebensmittelproduzenten handelt. Restriktivere Öffnungszeitenregeln aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Die bisher veröffentlichten Beschränkungen und Informationen die von den Änderungen nicht betroffen sind, bleiben nach wie vor aufrecht.

BGBLA_2020_II_96.pdfsig.pdf herunterladen (0.3 MB)
BGBLA_2020_II_110.pdf herunterladen (0.11 MB)
BGBLA_2020_II_112.pdf herunterladen (0.11 MB)
BGBLA_2020_II_108.pdf herunterladen (0.11 MB)
Coronavirus_FAQ_2020-03-24.pdf herunterladen (1.1 MB)

23.03.2020 15:30